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Mitarbeiterbefragung - Anonymität nicht vollständig gewährleistet

Mitarbeiterbefragungen, die nun bereits seit vielen Jahren in der Finanzverwaltung ihren festen Platz haben, sind jedes Mal begleitet von der Besorgnis über die Datensicherheit. Viele Kolleginnen und Kollegen sind einfach skeptisch, ob es nicht doch Rückschlüsse – insbesondere bei der elektronischen Befragung – gibt. Aufgrund dieser Befürchtung oder auch aus Unsicherheit beteiligen sich zahlreiche Kolleginnen und Kolleginnen nicht. Bisher konnte dennoch die Datensicherheit und Anonymität seitens der OFD schlüssig bekräftigt werden, so dass wir in Rheinland-Pfalz eine sehr hohe Beteiligung im Bundesvergleich hatten. Dies ist nach der letzten Mitarbeiterbefragung leider nicht mehr gewährleistet. Denn die Auswertungen der Befragung waren über das Intranet von jedem abrufbar. In den Vorjahren hatte lediglich ein Qualitätsteam Zugang. So war es für Anwender, die über Excel-Kenntnisse verfügen, möglich, Antworten von bestimmten Kolleginnen oder Kollegen einzugrenzen.
An einem Beispiel will ich dies erläutern: Ein Sachgebietsleiter einer BP-Stelle ist neugierig, wie die Antworten ausgefallen sind. Nun hat das Sachgebiet eine konkrete Altersstruktur und auch nur wenige Kolleginnen. Allein mit den in der Befragung gemachten Angaben zu Alter, Sachgebiet und Geschlecht kann nun ziemlich genau eingegrenzt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dieser Angelegenheit an den BPR gewandt hatten,zeigten auf, dass man bis auf konkret eine Person in deren Sachgebiet recherchieren konnte. Dies betrifft wohl nur Einzelfälle, aber auch diese dürfen nicht sein. Der BPR hat diesen Misstand aufgegriffen und in der letzten Sitzung mit der OFD deutlich erörtert. Die Verantwortlichen wurden darauf hingewiesen, dass zukünftig eine solche Offenlegung von Daten bzw. deren Missbrauch nicht mehr geschehen dürfe. Die Überraschung war groß, offensichtlich hatte man nicht mit diesem Missbrauch gerechnet. Bei der Beteiligung des BPR war dies leider nicht erkennbar gewesen. Die Verwaltung versprach dies zukünftig zu vermeiden. Das nächste Mal wird der BPR aber genau
darauf ein besonderes Augenmerk werfen.
Der Bezirkspersonalrat bedankt sich bei den aufmerksamen Kolleginnen und Kollegen.


BPR empfängt Verwaltung in den neuen Räumen in Kaiserslautern.

Am 11.03.2010 lud der Vorsitzende des Bezirkspersonalrats, Stefan Bayer, die Vertreter der Oberfinanzdirektion zur regulären Sitzung in die neuen Räume des Bezirkspersonalrats nach Kaiserslautern ein. Zum einen sollten die Räumlichkeiten vorgestellt werden. Zum anderen war es auch eine Bewährungsprobe, ob die Tagungsmöglichkeiten einer Personenzahl von 30 Personen standhalten.

Da die gemeinsame Sitzung mit der Verwaltung um die Mittagszeit begann, wurde von unserem Allround-Talent Irena Oska zu Beginn ein leckerer Imbiss bereitet.

Die Sitzung verlief in einem sehr ansprechenden Rahmen. Sehr viele neue Informationen der Verwaltung wurden an die Mitglieder des BPR weitergegeben. Insgesamt war es ein rundum gelungener Einstand, der durchaus wiederholt werden kann.