Aktuelles für Beamte

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Abseits für Landesbeamte! Landesregierung: Wir machen‘s einfach!

Der Tarifabschluss von Bund und Kommunen mit annähernden 6,4 % Einkommenssteigerung verteilt auf 24 Monate macht deutlich, wie unwürdig die Anpassung unserer Landesregierung ist. Im Klartext gesprochen erhalten die Bundesbediensteten in zwei Jahren mehr, als die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz in fünf Jahren. Entsprechend negativ waren auch die Rückmeldungen der Mitglieder. So schlecht war die Motivation noch nie! Der in diesen Zeiten recht hohe Abschluss von Bund und Kommunen ist überraschend, wird aber den wirtschaftlichen Verhältnissen durchaus gerecht. Bei einer 1%-igen Besoldungserhöhung wird noch nicht einmal der Kaufkraftverlust durch die Inflationsrate von über 2% ausgeglichen. Die anderen Sparmaßnahmen wie z.B. die Verdoppelung des Beitrages für Wahlleistungen, Kürzungen beim Familienzuschlag und Streichung der vermögenswirksamen Leistungen bewirken ein Aufzehren der 1% bis deutlich unter Null!
Die Beamtinnen und Beamten legen de facto drauf.
Deshalb muss man sich die Frage stellen: Ist die Haushaltslage beim Bund so viel besser oder ist man sich auf Bundesebene der Verantwortung als Dienstherr im Bezug auf eine angemessene Besoldung bzw. Alimentation bewusster? Den zweiten Punkt müssen wir bejahen, denn auch der Bund muss spare und, auch dort gibt es die Schuldenbremse. Allerdings sollte die Einstellung unserer Regierung zu den Beamtinnen und Beamten nicht überraschen – sie war in dieser Hinsicht noch nie fürsorglich. Diese Gruppierung lieferten schon immer das Sparpotential. Das belegen die zahlreichen Kürzungs- und Konsolidierungsmaßnahmen der letzten Jahre, gipfelnd in der jetzigen 1%-Regelung für die laufende Legislaturperiode. Die DSTG hat in vielen Gesprächen und Verhandlungen um eine Abkehr dieser Regelung gekämpft. Kleine Nachbesserungen haben wir erreicht, wie z.B. den Sockelbetrag bis A8 und das Belassen der Einkunftsgrenze für die Ehegattenbeihilfe für Bestandsfälle. Es gibt momentan kein Zeichen, dass die Regierung an eine Nachbesserung denkt. Im Gegenteil – weitere Belastungen sollen uns auferlegt werden. So prüft man zurzeit die Parkraumbewirtschaftung. Der Ausgang dieser Sparmaßnahme ist ungewiss (siehe dazu Schreiben des Hauptpersonalrats). Darüber hinaus prüft die „Arbeitsgemeinschaft Struktur“ der OFD, infolge einer Raumdatenerhebung, die Möglichkeit der Schließung von Standorten aufgrund frei verfügbarer Arbeitsplätze. Kolleginnen und Kollegen würden an andere Standorte versetzt, mit der Folge erhöhter Fahrtkosten. Ein weiteres Problem, das unaufhörlich auf uns zu kommt, ist der Rückgang unseres Personals, so dass bereits heute feststeht, dass wir bis 2016 landesweit 300 und bis 2020 landesweit 1.000 Bedienstete in der Finanzverwaltung verlieren werden. Es droht der Exitus der Finanzverwaltung, wenn nicht schnell gehandelt wird. Momentan sind keine bahnbrechenden Veränderungsmöglichkeiten in Sicht. Eine Möglichkeit wäre die spürbare Verringerung der Fallprüfungen, was aber mit Steuerausfällen einhergeht. Die DSTG fordert von den Verantwortlichen:
• Deutliche Nachbesserung der Besoldungsanpassungmit Übernahme des Tarifergebnisses Bund/
Kommunen
• Absehen von der Parkraumbewirtschaftung
• Absehen von Standortschließungen
• Ein ausgewogenes Zukunftskonzept bis 2020
Auf einen Nenner gebracht: Erhöhung der Motivation und Erstellung eines Masterplanes für die Zukunftsfähigkeit der Finanzverwaltung!
Die DSTG stellt sich die Frage, wie lange der Bundesfinanzminister aufgrund der drohenden Steuerausfälle durch Niederwirtschaften der Steuerverwaltungen in den Ländern (wir sind kein Einzelfall) noch zuschaut. Bereits in der Vergangenheit wurden die Stimmen nach einer Bundessteuerverwaltung laut. Bisher hat sich die DSTG davon distanziert. Vor- und Nachteile müssten genauestens analysiert werden. Wir in Rheinland-Pfalz sollten uns aber im Hinblick auf die derzeitige Behandlung Gedanken machen, ob wir dieses Modell nicht in den Fokus rücken und uns von der willkürlichen Behandlung der Landesregierung lösen sollten. Wären unsere Kolleginnen und Kollegen Bundesbeamte, hätten sie nun 6,4% mehr Geld in der Tasche!




Pressemeldung des Finanzministeriums sorgt für Ärger

Mit Pressemeldung des Finanzministeriums vom 17.02.2012 (Haushaltszahlen für 2011 vorläufig festgestellt) wurden folgende Kernaussagen getroffen: „Das Land konnte 456 Millionen Euro mehr an Steuern vereinnahmen als geplant.“ Weiterhin „Die Ist-Ausgaben lagen vor Sondereffekten um 53 Millionen Euro über dem Haushaltsansatz. Verursacht wurden die Mehrausgaben durch die Übernahme des hohen Tarifergebnisses vom März 2011 auch für die Beamten. Die Personalausgaben überstiegen die Haushaltsansätze im Ergebnis um 58 Millionen Euro. Für das Land war es die richtige Entscheidung, in der fragilen Konjunkturlage Anfang 2011 den Beamten relativ hohe Gehaltszuwächse zu gewähren, und es war eine einstimmige Entscheidung des Landtages, dies zu tun. Die geplanten Ausgaben in den übrigen Bereichen konnten im Saldo eingehalten werden.“ Die Kombination dieser Aussagen erregte die Gemüter – zu Recht. Der Abschluss sah 1,5 % Erhöhung ab 01. 04. 2011 und 360 Euro Einmalzahlung vor. Zwar stimmt es, dass wir Beamte den Tarifabschluss für 2011 bekamen. Soweit hielt die Regierung Wort. Aber bei diesen Beträgen, die auch kaum den Inflationsausgleich gewährleisteten, von einem hohen Tarifergebnis zu sprechen, ist völlig verfehlt. Mag sein, dass die Haushaltsansätze überschritten wurden, das ist aber Sache der Regierung und der Haushälter. Unseren Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Jahren fortlaufend Sparmaßnahmen über sich ergehen lassen mussten, sollte man wenigstens solche aus der Luft gegriffenen Behauptungen ersparen.




Erstes Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung
Der Kampf geht weiter!

Am 07.12.2011 wurde das „Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung“, begleitet von einer Mahnwache des dbb, von unserer Regierung beschlossen. Kern der Sparmaßnahmen sind Besoldungsanpassungen von nur 1 % jährlich bis 2016. De facto geraten aber unsere Kolleginnen und Kollegen durch die geringe Erhöhung und die zusätzlichen Kürzungen tatsächlich in Minusrunden. Ein Inflationsausgleich findet nicht statt, die Teuerung schlägt voll zu. Trotz massiver Gegenwehr der DSTG unter dem Dach des dbb gelang es nicht, die Übernahme des Tarifergebnisses für 2012, bzw. eine Anhebung der „Erhöhung“ zu erreichen. Ein Erfolg war sicherlich der Sockelbetrag von 17 Euro bis zur Besoldungsstufe A8 unter dem Gesichtspunkt, dass das Sparpaket so eng geschnürt war wie noch nie. Wir werden konsequent um eine Anhebung der Besoldung kämpfen. So einfach wie das o.g. Gesetz erlassen wurde, kann es mit einem weiteren Gesetz auch wieder korrigiert werden. Zum einen gibt die mutige Forderung in den Tarifverhandlungen (6,5%) für Bund und Kommunen Anlass zur Hoffnung, dass diese mit einem ordentlichen Ergebnis abschließen. Dann können wir dies als Grundlage weiterer Argumentation benutzen. Argument für die Angleichung nach oben ist nach wie vor die Tatsache, dass die Wirtschaft boomt und hohe Steuereinnahmen zu verzeichnen sind. Grundlegend wird eine Klage geführt werden, ob die 1%-Gehaltserhöhung hinsichtlich Alimentationsgrundsätzen überhaupt verfassungsgemäß ist. Hier kommt uns ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 Bvl 4/10) hinsichtlich der Besoldung von Professoren zu Hilfe. Darin wird die Alimentation ausführlich und durchaus in positivem Sinne behandelt. Alimentation heißt nämlich nicht Bezahlung nach Gutsherrenart, sondern nach Leistung, Befähigung und Verantwortung. Auch der immer noch offenen Klage des dbb aus 2008, in der es um angemessene Alimentation geht, wird dieses Urteil gut tun. Weiterhin hat ein Mitglied der DSTG angekündigt, gegen die Verringerung des Verheiratetenzuschlags klagen, der im Zuge der Sparmaßnahmen in der Stufe 1 gekürzt wurde. Diese Musterklage unterstützen wir durch unseren Rechtsschutz. Mit Rundschreiben 02/2012 des dbb ging die Information an die Mitglieder, dass es eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Halle gibt, die die Altersdiskriminierung hinsichtlich der Altersstufen feststellt. Unabhängig davon, inwieweit das Urteil auf uns übertragbar ist, raten wir mit einem Formschreiben rückwirkend den theoretischen Anspruch zu sichern. Denn auch in dieser Sache führt der dbb eine Klage. Kläger ist übrigens ein junges DSTG-Mitglied. Wir stellen fest, dass an einigen Fronten gefochten wird. Die DSTG wird sich mit dem momentanen Ergebnis nicht zufrieden geben.




Schreiben des Bezirkspersonalrates an Finanzminister Kühl betreffend der Parkraumbewirtschaftung

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Personalrückgang + fehlerhaftes Risikomanagement = Steuerausfall

Kommentar der DSTG zum Bericht des Bundesrechnungshofes vom 17.01.2012

In seinem Bericht befasst sich der Bundesrechnungshof mit dem Vollzug der Steuergesetze im Arbeitnehmerbereich. Der Bericht deckt die Situation im Veranlagungsbereich der Finanzämter schonungslos auf und lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Immer weniger Personal kämpft bei ständig zunehmender Arbeitsbelastung mit den Tücken des UNIFA-Systems gegen ein durch Gesetzgeber und Rechtsprechung zunehmend komplizierter werdendes Steuerrechtssystem.
Im Folgenden werden einige Passagen aus dem Bericht wörtlich zitiert und werden auszugsweise dargestellt. Der Gesamtbericht umfasst 35 Seiten und kann daher nicht komplett abgedruckt werden.

Die Arbeitslage der Veranlagungsstellen war mindestens so angespannt wie im Jahr 2006. Zwischen dem Jahr 2006 und dem Jahr 2009 ging zwar die Anzahl der zu bearbeitenden Steuererklärungen um 1,4 % zurück. Im gleichen Zeitraum setzten die Finanzämter aber 1,9 % weniger Personal in den Veranlagungsstellen ein.
Auch in den letzten fünf Jahren hat ein kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert. Die Beschäftigten der Finanzämter mussten neben den vielen Gesetzesänderungen zahlreiche neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden. Sie mussten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen. Eine durchgreifende, die Arbeit der Finanzämter erleichternde Steuerrechtsvereinfachung hat das Bundesfinanzministerium bislang nicht - auch nicht mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 - auf den Weg gebracht.

Die Stellungnahme erscheint in der Mitgliederzeitung des Monats Januar-Februar, und steht hier als Download bereit.





Bericht des Bundesrechnungshofes zum Download




CDU hält Dienstrechtsreformgesetz für verfassungswidrig


Zu dem längst überfälligen Besuch bei der Opposition im Landtag traf sich die DSTG-Landesleitung am 22.11.2011 mit der CDU-Fraktion. Der Landesvorsitzende Stefan Bayer und dessen Stellvertreter Torsten Schlick sowie Achim Berscheid wurden von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Adolf Weiland, dem finanzpolitischen Sprecher Gerd Schreiner, dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Helmut Klapheck und der Vorsitzenden Julia Klöckner empfangen. Bayer nahm die Anwesenheit der Vorsitzenden zum Anlass, seinen Dank für diesen Gesprächstermin auszusprechen. Die Anwesenheit der Vorsitzenden sei eine Premiere für die Treffen mit der DSTG und spreche für die Bedeutung und Wichtigkeit dieses Austauschs. Hauptthema war das zu diesem Zeitpunkt geplante Dienstrechtsreformgesetz der Regierung, im Klartext die Sparmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung. Bayer kritisierte, dass man seitens der DSTG kaum Widerstand der Opposition wahrgenommen hätte. Dies wollte die Vorsitzende Klöckner nicht ohne weiteres gelten lassen. Die CDU habe bei der Anhörung des Gesetzes im Landtag die Problematik der Verfassungsmäßigkeit der Sparmaßnahmen, insbesondere der 1%-Regelung ins Feld geführt. Ob die Besoldungserhöhung mit 1% pro Jahr bis 2016 dem Alimentationsprinzip entspräche, müsse im Klageweg geklärt werden. Bayer erwiderte, dass die DSTG und der Dachverband dbb schon lange diese Idee gekommen seien. Aber dennoch sei es beruhigend, dass die CDU dies bestätige. Über die Betrachtung und Analyse von einzelnen Kostenstellen im Haushaltsentwurf der Regierung kam man dann zu der prekären Personalsituation der Finanzverwaltung. Die Gewerkschafter gaben nicht nur dazu genaue Informationen über den Rückgang der Bedienstetenzahl bis 2020 um 1.000 Kräfte, sondern erläuterten auch den dazu parallel ansteigenden Arbeitsanfall und die immer stärker werdende Arbeitsbelastung. Erstaunt waren die Vertreter der DSTG, dass die Gesprächspartner der Auffassung waren, die Steuerdaten stünden bei Bearbeitung der Steuererklärung bereits elektronisch zur Verfügung. Hinsichtlich dieses Irrtums erfolgte schonungslose Aufklärung seitens der DSTG. Es zeigt die Wichtigkeit dieser Gespräche. Bayer erläuterte, dass gerade die Eingabe der Steuerdaten sehr viel Aufwand sei. Dem könne lediglich mit dem Verfahren ELSTER, das bislang noch nicht die Effizienz entfaltet hat, die man gerne hätte, oder mit dem Einscannen der Daten begegnet werden. Die Möglichkeit des Scannens wurde von den Vertretern der Regierungsopposition mit großem Interesse aufgenommen. Sie versprachen sich dafür stark zu machen. Nach einer noch anschließenden Betrachtung der geplanten Steuergesetzänderungen bedankten sich beide Seiten für das informative Gespräch. Man vereinbarte in nicht allzu langer Zeit ein weiteres folgen zu lassen.

Resümee des Besuchs bei der CDU

Wir Beamten sind wirklich übel dran. Nicht nur, dass die Regierung uns schon seit der Regentschaft von Kurt Beck schröpft, weiteres Problem ist die immer mehr in den Hintergrund tretende Unterstützung durch die Opposition. Erfuhren früher Beamte massive Unterstützung, beschränkt sich heute der Widerstand auf die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Die DSTG wird diese im Klageweg über den dbb prüfen. Was ist, wenn wir die Klage verlieren, also sie Gerichte die 1%-Regelung als verfassungsgemäß entscheiden? War das dann der Widerstand der Opposition? Wir Beamte können uns wirklich selbst bedauern. Nur eine starke Opposition kann die Regierung auch zu mehr Qualität zwingen. Mehr Qualität hinsichtlich der Wahl der Mittel. War es denn wirklich unumgänglich so hohe Sparmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung anzusetzen? Nach wie vor werden Millionen in den Nürburgring versenkt. Andere Einsparmöglichkeiten gibt es. Diese sind aber nicht wählerfreundlich. Wir erkennen, dass wir uns nicht allein auf eine „bissige, starke“ Opposition verlassen können, auch wenn wir unterstellen, dass diese bestrebt ist, gute Arbeit zu machen.
Wir brauchen eine DSTG, die unsere Interessen vertritt! Wie gut, dass wir eine haben!



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