Der Bezirkspersonalrat informiert

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Schreiben des Hauptpersonalrates an Finanzminister Kühl betreffend Parkraumbewirtschaftung

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Informationen des Bezirkspersonalrates zur „Arbeitsgruppe Struktur“ Beteiligung der Personalvertretung

Zur Strukturanalyse wurde zu Jahresbeginn 2012 die „Arbeitsgruppe Struktur“ gegründet.
Der Vorsitzende des Bezirkspersonalrats ist von Beginn an Mitglied dieser Arbeitsgruppe. Die Mitgliedschaft basiert auf dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Einen direkten Rechtsanspruch nach dem LPersVG gibt es nicht. Wenn die Verwaltung das nicht wollte, könnte sie sich auch auf die regelmäßige Information des Arbeitsstandes der AG zurückziehen.
Ziel der AG:
Vor dem Hintergrund des Personalrückgangs bis 2016 und 2020 Prüfung der Einsparmöglichkeiten von Sachmitteln und Büroraum sowie Erstellung von Vorschlägen.

Rolle des BPR:
• Kein Stimmrecht; man sieht sich als Wächter für Interessen der Kolleginnen und Kollegen.
Der Vorteil besteht darin, dass bereits in der Planungsphase der Interessensschutz ausgeübt
werden kann.
• Gespräche mit der politischer Ebene, denn diese wird bis Juni 2012 „entscheiden“.
• Prüfen der Beteiligungstatbestände.

Wesentliche Punkte, für die sich der BPR eingesetzt hat:

Grundlegende Vorgabe:
Größtmögliche Akzeptanz für die Bediensteten.

Der BPR verneint im Grundsatz die Schließung von Standorten. Er erkennt aber auch die Notwendigkeit des Einsparens von Kosten im Rahmen des verantwortlichen Umgangs mit
Sachmitteln.
Insoweit sind zunächst alle Einsparmaßnahmen für Nebenstellen zu prüfen, da dann der Standort
erhalten bleiben könnt. Für Schließungsabsichten sollten in erster Linie Objekte betrachtet werden, die hohe Kosten verursachen.
• Verbleib der Verwaltung in der Fläche, denn RLP ist in erster Linie Flächenland. In den ländlichen Gebieten hätten die Betroffenen bei Schließung von Dienststellen wesentlich weiter zu anderen Ämtern zu fahren.
• Prüfung der festgestellten Zahlen. Forderung eines angemessenen Puffers bei Festlegung
der überzähligen freien Plätze. Bei der Ermittlung der Raumerhebungsdaten wurden 5% des Raumes zugunsten der Finanzämter frei belassen.
• Die zumutbare Entfernung zu alternativen Standorten sollte 30 km nicht überschreiten. Bei Verplanung von Absolventen legt man die 40 km-Grenze als zumutbar zugrunde. Allerdings sollten die hohen Kosten für Kraftstoff und die ökologische Betrachtung verstärkt gelten. Außerdem trägt die geringere zumutbare Entfernung zu einer besseren Akzeptanz bei.
• audit-Grundsätze müssen beachtet werden.
Dies beinhaltet insbesondere:
• Ablehnung des Desk-Sharings für den Innendienst
• Betrachtung von organisatorischen Gegebenheiten hinsichtlich der Unterbringung der Kinder von Teilzeitkräften Entfernung/Fahrweg zu Schule oder Kindergarten)
• Ausreichend Arbeitsplatz-Puffer für zu künftige Teilzeitkräfte
• Funktionsstellen dürfen nicht verloren gehen.
• Ausbildungsstellen für Anwärter dürfen nicht 1:1 abgebildet werden. Man braucht mehr Stellen mit Ausbildungsplätzen in einem Amt, d.h. für 20 Anwärter braucht man mehr als 20 Ausbildungsplätze. Raumbetrachtung muss auch auf Zuschnitt und Funktion ausgelegt sein, nicht stur nach Quadratmetern.
• Ständige Betrachtung der Sachverhalte unter dem Aspekt, dass nicht nur nach Sachkosten,
sondern auch nach organisatorischen und funktionalen Erwägungen geplant werden muss. Im Hinblick auf die Personalentwicklung bis 2020 (1.000 Bedienstete weniger) wird deutlich, dass im Grunde die wichtigere Überlegung sein muss, wie verrichten wir dann noch die anfallenden Arbeiten? Das Problem durch Umorganisation der Dienststellen aufgrund etwaiger Schließung ist, dass dadurch die Flexibilität von notwendigen funktionalen Änderungen verbaut wird. Die Landesregierung würde aus einem Teilaspekt heraus handeln, ohne das Gesamte zu überblicken.
• Politische Aspekte dürfen nicht im Vordergrund stehen. Notwendigkeiten einer funktionierenden
Verwaltung müssen Berücksichtigung finden.
• Sobald Szenarien ausgearbeitet sind, muss die Ebene der betroffenen Ämter informiert und mit eingebunden werden. Es darf nicht so sein, dass die Betroffenen das Ergebnis aus einer Pressekonferenz heraus erfahren.




Mitarbeiterbefragung - Anonymität nicht vollständig gewährleistet

Mitarbeiterbefragungen, die nun bereits seit vielen Jahren in der Finanzverwaltung ihren festen Platz haben, sind jedes Mal begleitet von der Besorgnis über die Datensicherheit. Viele Kolleginnen und Kollegen sind einfach skeptisch, ob es nicht doch Rückschlüsse – insbesondere bei der elektronischen Befragung – gibt. Aufgrund dieser Befürchtung oder auch aus Unsicherheit beteiligen sich zahlreiche Kolleginnen und Kolleginnen nicht. Bisher konnte dennoch die Datensicherheit und Anonymität seitens der OFD schlüssig bekräftigt werden, so dass wir in Rheinland-Pfalz eine sehr hohe Beteiligung im Bundesvergleich hatten. Dies ist nach der letzten Mitarbeiterbefragung leider nicht mehr gewährleistet. Denn die Auswertungen der Befragung waren über das Intranet von jedem abrufbar. In den Vorjahren hatte lediglich ein Qualitätsteam Zugang. So war es für Anwender, die über Excel-Kenntnisse verfügen, möglich, Antworten von bestimmten Kolleginnen oder Kollegen einzugrenzen.
An einem Beispiel will ich dies erläutern: Ein Sachgebietsleiter einer BP-Stelle ist neugierig, wie die Antworten ausgefallen sind. Nun hat das Sachgebiet eine konkrete Altersstruktur und auch nur wenige Kolleginnen. Allein mit den in der Befragung gemachten Angaben zu Alter, Sachgebiet und Geschlecht kann nun ziemlich genau eingegrenzt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dieser Angelegenheit an den BPR gewandt hatten,zeigten auf, dass man bis auf konkret eine Person in deren Sachgebiet recherchieren konnte. Dies betrifft wohl nur Einzelfälle, aber auch diese dürfen nicht sein. Der BPR hat diesen Misstand aufgegriffen und in der letzten Sitzung mit der OFD deutlich erörtert. Die Verantwortlichen wurden darauf hingewiesen, dass zukünftig eine solche Offenlegung von Daten bzw. deren Missbrauch nicht mehr geschehen dürfe. Die Überraschung war groß, offensichtlich hatte man nicht mit diesem Missbrauch gerechnet. Bei der Beteiligung des BPR war dies leider nicht erkennbar gewesen. Die Verwaltung versprach dies zukünftig zu vermeiden. Das nächste Mal wird der BPR aber genau
darauf ein besonderes Augenmerk werfen.
Der Bezirkspersonalrat bedankt sich bei den aufmerksamen Kolleginnen und Kollegen.




BPR empfängt Verwaltung in den neuen Räumen in Kaiserslautern.

Am 11.03.2010 lud der Vorsitzende des Bezirkspersonalrats, Stefan Bayer, die Vertreter der Oberfinanzdirektion zur regulären Sitzung in die neuen Räume des Bezirkspersonalrats nach Kaiserslautern ein. Zum einen sollten die Räumlichkeiten vorgestellt werden. Zum anderen war es auch eine Bewährungsprobe, ob die Tagungsmöglichkeiten einer Personenzahl von 30 Personen standhalten.

Da die gemeinsame Sitzung mit der Verwaltung um die Mittagszeit begann, wurde von unserem Allround-Talent Irena Oska zu Beginn ein leckerer Imbiss bereitet.

Die Sitzung verlief in einem sehr ansprechenden Rahmen. Sehr viele neue Informationen der Verwaltung wurden an die Mitglieder des BPR weitergegeben. Insgesamt war es ein rundum gelungener Einstand, der durchaus wiederholt werden kann.



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