Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung der DSTG
Die DSTG bietet allen Mitgliedern als kostenlose Leistung eine Freizeit-Gruppen- Unfallversicherung. Die Versicherung umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte.
Die Versicherungsleistung umfasst:
1. Todesfallentschädigung in Höhe von 1.022 Euro.
2. Invaliditätsentschädigung in Höhe von 3.067 Euro bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität entsprechend dem Grad der Invalidität, bei Vollendung des 65. Lebensjahres in Form einer Rente.
3. Unfall-Krankenhaustagegeld 5,62 Euro für jeden Kalendertag, längstens für 2 Jahre. Die Versicherungsschutz erlischt zum nächsten Monatsersten, wenn der Versicherte aus der DSTG ausscheidet, oder wenn der Versicherte nicht mehr gegen Arbeitsunfälle durch eine Berufsgenossenschaft versichert ist oder keinen Anspruch mehr auf Unfallführsorge nach beamtenrechtlichen Versorgungs-vorschriften hat, ausgenommen Ruheständler und Rentner.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Außerberufliche Unfälle, die sich während der Freizeit ereignen sind unverzüglich dem Ortsverband anzuzeigen. Dort erhalten Sie die erforderliche Schadensanzeige, die mit einer Bestätigung der Mitgliedschaft unmittelbar an den DSTG Landesverband weiterzuleiten ist.
Alternativ kann die Schadensanzeige hier heruntergeladen werden:
Download
Bitte ausdrücken und ausgefüllt an den Ortsverbandsvorsitzenden weiterleiten.
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Bei Todesfall in Folge eines außerberuflichen Unfalls ist neben der Schadens-anzeige eine Sterbeurkunde beizufügen.
Eine Invalidität als außerberufliche Unfallfolge muss innerhalb eines Jahres eingetreten sein und muss spätestens vor Ablauf der Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt werden.
Der Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld muss mit einer Bescheinigung des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses, aus der der Grund und Dauer der stationären Behandlung hervorgeht, belegt sein.
Wir hoffen, dass Sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen müssen, aber wenn, dann sind wir für sie da!
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