Rechtsschutz |
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Die DSTG gewährt ihren Mitgliedern Rechtsberatung und Rechtsschutz. Sie leistet dieses entweder selbst durch ihre eigenen Justiziare oder sie bedient sich dazu Rechtsschutzabteilungen des DBB-Beamtenbund und Tarifunion. In Ausnahmefällen ist auch die Übernahme der Kosten für die Betreuung durch einen freien Rechtsanwalt möglich. |
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Was ist Rechtsschutz? |
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Rechtsschutz kann jedes Mitglied beantragen, wenn der Rechtsschutzfall nach Erwerb der Mitgliedschaft entstanden ist. Die Gewährung von Beratungsrechtsschutz und Verfahrensrechtsschutz muss grundsätzlich schriftlich beim geschäftsführenden Landesverbandsvorstand beantragt werden. |
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Häufig gestellte Fragen:
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Die oben aufgeführten Punkte können Sie auch als Merkblatt runterladen. |
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