Nutzung des dienstlichen Telefons für private Zwecke ab dem 01.01.2010

Bisher konnten die Bediensteten durch Eingabe einer geheimen PIN-Nummer
über das dienstliche Telefon private Telefongespräche führen.
Ab dem 01.01.2010 ändert sich die private Nutzung des dienstlichen Telefons
auf das sog. Calling Card Verfahren!
Das Verfahren ähnelt den früher oft gebräuchlichen Telefonkarten. Die Karte wurde mit einem Guthaben erworben und konnte dann an jedem öffentlichen Münzfernsprecher abtelefoniert werden.
Beim Calling Card Verfahren hat man allerdings keine Telefonkarte mehr, sondern ein virtuelles Guthaben bei dem entsprechenden Anbieter.
Hierzu wählt man sich (am dienstlichen Telefon) über eine kostenfreie (0800) Nummer beim Anbieter ein, gibt dann seine Pin und die gewünschte Rufnummer inkl. Vorwahl
ein.
Die Verbindung wird dann aufgebaut und das Guthaben entsprechend belastet.
Seitens der OFD erfolgt keine Festlegung auf einen bestimmten Anbieter!

Das heißt: Jeder Bedienstete muss sich einen Anbieter aussuchen (und hierbei natürlich Tarife und Preise vergleichen).
Alternativ bleibt nur die Nutzung des eigenen Mobiltelefons.

Die DSTG hat verglichen und empfiehlt den Anbieter Accentive Heidelberg mit dem Produkt IsiFON.

Der Anbieter ist über folgenden Link zu erreichen


Anleitung zur Registrierung [406 KB]

DSTG Mitglieder erhalten über den Ortsverband einen Gutscheincode.
Hierdurch ergeben sich bis zu 55 Freiminuten.
(bei ausschließlicher Wahl von Festnetznummern)