Kontaktaufnahme mit Ihrer Fachgewerkschaft
Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus.
Wenden Sie sich bitte direkt an ihre zuständige Fachgewerkschaft und bitten dort um die Gewährung von Rechtsschutz. Ihre Mitgliedsgewerkschaft vermittelt ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum.
Von Ihrer Mitgliedsgewerkschaft erhalten Sie auch einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Gleichzeitig bittet Sie die Mitgliedsgewerkschaft um eine kurze schriftliche Stellungnahme hinsichtlich ihres Rechtsschutzbegehrens.
Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens der Mitgliedsgewerkschaft entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.
Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit Ihrer Mitgliedsgewerkschaft auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen
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