Aktuelle Meldungen

12.06.2024 - TVöD/TV-L: Voller Inflationsausgleich in Elternzeit für Tarifbeschäftigte!

Mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) hat das Arbeitsgericht Essen im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen. Der Entscheidung lag die Rechtslage des TVöD zugrunde. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen.

Gleichwohl sollten Tarifbeschäftigte schnellstmöglich ihre Ansprüche sichern!

Der dbb beamtenbund und tarifunion stellt einen Musterantrag zur Verfügung, der im Downloadbereich unserer App abgerufen werden kann.

Die Arbeitgeberin gewährte der Klägerin, deren Arbeitsverhältnis dem TVöD unterfällt, im Jahr 2023 (vollständige Freistellung aufgrund von Elternzeit) keine Inflationsausgleichszahlungen, im Januar und Februar 2024 nur gemäß ihrer Teilzeitquote (während der Elternzeit). Das Arbeitsgericht Essen urteilte, dass der Klägerin auch während ihrer Elternzeit die vollen Inflationsausgleichszahlungen zustanden. Der volle Anspruch bestehe sowohl in der Zeit, in der die Klägerin nicht bei der Beklagten tätig war, als auch in der Zeit, in der sie in Teilzeit tätig war.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die Ansprüche auf Inflationsausgleich aus entsprechenden Tarifverträgen, etwa den TV-L der Landesbeschäftigten, haben.

Schnell handeln!

Insofern sollten vorsorglich zurückliegend wie künftige Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

Tarifliche Ausschlussfrist!

Sowohl im Bereich des TVöD, als auch beim TV-L gilt die sechsmonatige Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeits-, Ausbildungs- beziehungsweise Praktikantenverhältnis ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs.

Die rechtlichen Erwägungen

Die Nichtberücksichtigung der Personen in Elternzeit verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Tarifvertrag Inflationsausgleich zwischen dbb, Bund und kommunaler Arbeitgebervereinigung sei insoweit unwirksam.

Der Arbeitgeber berief sich auf den Tarifvertrag, wonach nur dann ein Anspruch besteht, wenn man im maßgeblichen Zeitraum Arbeitsentgelt erzielt hat. Der Ausschluss von Eltern in Elternzeit sei zudem von der Tarifautonomie gedeckt.

Das Gericht sah das anders: Es bestehe kein sachlich nachvollziehbarer Grund, Beschäftigte in Elternzeit schlechter zu stellen als beispielsweise Beschäftigte, die Kinderkrankengeld beziehen oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben, auch wenn dieser aufgrund der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird, da auch diese Beschäftigten keinerlei finanzielle Leistungen vom Arbeitgeber beziehen.

Der Beamtenbereich

Im Beamtenbereich stellt sich die rechtliche Lage etwas anders dar und wird derzeit geprüft. Hier droht nicht die sechsmonatige Ausschlussfrist, die für den Tarifbereich gilt. Wir werden weiter berichten.


05.07.2024 - Pressemitteilung Nr. 13/2024 des Verwaltungsgerichts Koblenz

Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig? Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, zwei Verfahren zur Frage der amtsangemessenen Alimentation von Beamten in den Jahren 2012 bis 2021 dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht soll nunmehr entscheiden, ob die Alimentation der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß war.

Die Verfahren betreffen die Besoldung von zwei Beamten der Berufsfeuerwehr der Stadt Koblenz, die in den streitgegenständlichen Jahren 2012 bis 2021 nach der Besoldungsgruppe A7 bzw. A8 besoldet wurden. Die Kläger sind der Ansicht, ihre Besoldung sei in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen gewesen, weshalb sie bei der beklagten Stadt Koblenz wiederholt Widerspruch gegen die Höhe ihrer Bezüge erhoben und zudem beantragt hatten, amtsangemessen alimentiert zu werden. Die Stadt Koblenz trug im gerichtlichen Verfahren unter Verweis auf ihre Gesetzesbindung vor, sie habe die Kläger entsprechend der in Rheinland-Pfalz geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften alimentiert.

Das Verwaltungsgericht hat die Verfahren ausgesetzt, um sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dieses soll entscheiden, ob die Vorschriften des Besoldungsgesetzes zur A-Besoldung in den Jahren 2012 bis 2021 bezogen auf die Besoldungsgruppen A7 und A8 mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Diese Verfahrensweise sieht das Grundgesetz vor, wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält, auf das es für seine Entscheidung ankommt.

Die Koblenzer Richter sind der Auffassung, die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A8 – höhere Besoldungsgruppen waren nicht Gegenstand der Klageverfahren – verstoße in den Jahren 2012 bis 2021 gegen das sog. Mindestabstandsgebot. Das Mindestabstandsgebot besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen Beamten geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss. Der Mindestabstand werde nicht eingehalten, wenn die Nettoalimentation eines Beamten um weniger als 15 % über dem Grundsicherungsniveau liege. Dies sei in Bezug auf die Besoldung der Kläger der Fall. In den Jahren von 2012 bis 2021 sei die gewährte Nettoalimentation hinter der aus dem Grundsicherungsniveau abgeleiteten Mindestalimentation zurückgeblieben. Die hierdurch begründete Verletzung des Mindestabstandsgebots sei keiner Rechtfertigung zugänglich; sie führe für sich genommen zu einer Verletzung des Alimentationsprinzips.

Hierzu nachfolgendes Beispiel:

So habe sich im Jahr 2018 das Grundsicherungsniveau auf 30.017,52 € belaufen. Die danach gebotene Mindestalimentation eines Beamten betrage somit 34.520,15 € (115 % von 30.017,52 %). Die Nettoalimentation in der Besoldungsgruppe A8 habe jedoch lediglich 30.816,00 € ausgemacht und sei deshalb 3.704,15 € hinter der verfassungsrechtlich geltenden Mindestalimentation zurückgeblieben.

https://vgko.justiz.rlp.de


110. Bundeshauptvorstand und 75 Jahre DSTG

Am 05.06.2024 fand in Berlin die 110. Sitzung des DSTG-Bundeshauptvorstandes statt. Abends feierte die DSTG ihren 75 Geburtstag.

Ehrengäste waren u.a.

- Bundesfinanzminister Christian Lindner

- Steuerberater und IT-Systemprüfer Stefan Groß, mit seinem interessanten Vortrag zum Thema „KI als Game Changer?“

- Prof. Dr. Richard David Precht mit seinem Vortrag zum Thema „Aktuelle Zeit des Umbruchs und Herausforderungen der Zukunft, Werte, Moral, KI und Digitalisierung“


04.-05.06.2024 - dbb Gewerkschaftstag in Mainz

Gestern und heute fand in Mainz der Gewerkschaftstag des dbb landesbund rheinland-pfalz statt.

Die DSTG war mit einer starken Delegation vertreten. Johanna Mieder wurde als stellv. Vorsitzende gewählt und übernimmt künftig das Amt der Schatzmeisterin. Herzlichen Glückwunsch, liebe Johanna!

Lilli Lenz wurde als Vorsitzende des Landesverbandes im Amt bestätigt, ebenso die bisherigen Stellvertreter Peter Mertens (DVG) Hans-Dieter Gattung (BSBD), Lars Lamowski (VBE) und Robert Tophofen (PhV) wurden ebenfalls in ihren Ämtern bestätigt.

Elke Schwabl trat nicht mehr zur Wahl an. Sie wurde aufgrund ihrer langen Tätigkeit in der dbb-Landesleitung zum Ehrenmitglied ernannt.


27.02.2024 - DSTG Vorstand im Gespräch mit Vertretern des Landesamtes für Steuern

Gestern traf sich der Vorstand der DSTG mit Vertretern des Landesamtes für Steuern zum konstruktiven Meinungsaustausch.

Themen waren die Attraktivität der Finanzverwaltung, Personalgewinnung, die Zukunft von „Arbeit zu den Menschen“, die Möglichkeit der Fortbildungsqualifizierung für das 3.EA und weitere Themen.

Wir berichten ausführlich in der März- Ausgabe unserer Mitgliederzeitung.


24.02.2024 - DSTG-Landesleitung im Gespräch mit Ministerin Ahnen

Gestern mittag traf sich unsere Landesleitung verstärkt durch Landesjugendleiterin Vanessa Merl mit Finanzministerin Doris Ahnen zum konstruktiven Austausch.

In Zukunft sollen „telefonfreie" Nachmittage ein konzentriertes und unterbrechungsfreies Arbeiten fördern und damit zu einer Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen. Eine Arbeitsgruppe wurde mit der Erstellung eines Konzeptes beauftragt. Im Gegenzug ist die Ausweitung der Online-Terminvergabe über die ELSTER-Sofortregistrierung hinaus für allgemeine Präsenz- und Telefontermine vorgesehen.

Die Landesleitung begrüßte die Entscheidung des Ministeriums, diese Forderung der DSTG umzusetzen und war sich einig, das dies zu einer spürbaren Entlastung des Innendienstes führen wird.

ATTRAKTIVITÄT der Finanzverwaltung war ein weiteres großes Thema. Es tat gut zu hören, dass sich die DSTG und die Ministerin in vielen Punkten einig sind. Wir bedanken uns für das äußerst konstruktive Gespräch und freuen uns schon auf eine Wiederholung.

Wir berichten ausführlich in der März-Ausgabe unserer Mitgliederzeitung.


16.01.2024 - Klausurtagung der Landesleitung

Gestern und heute tagt unsere Landesleitung in Bad Kreuznach. Einer der Schwerpunkte war die Jahresplanung:

Sitzungen des Landesverbandsvorstands, des Hauptvorstands und eine Feier zum 75jährigen bestehen der DSTG Rheinland-Pfalz wurden terminiert und vorbesprochen.

Aber auch Forderungen der DSTG zur Verbesserung der Attraktivität unserer Finanzverwaltung an die Politik wurden aufgestellt…


19.12.2023 - 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte sowie die Ruheständler!

Der Ministerrat hat heute die 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte sowie die Ruheständler beschlossen. Das ist eine gute Nachricht kurz vor Weihnachten. Die Landesregierung hält Wort!

Auch der Sockelbetrag wird übernommen. Dies ist nicht in allen Bundesländern geschehen! Mit der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie (1.800 € für Dezember + monatlich 120 € ab Januar) ist im April zu rechnen, vielleicht auch schon früher, wenn die Programmierung schneller erfolgt.

Das letzte Quartal des Jahres 2023 war sehr spannend:

Anlässlich der Tarifverhandlungen mussten wir unseren Protest auf die Straße tragen.

WIR waren da!
WIR waren laut!
WIR waren viele!

So erlebten wir eine Demo, die mit über 1.000 DSTG-Streitern so groß wie noch nie war.

Vielen Dank an dieser Stelle für euren Einsatz! Mit der Übernahme des Tarifergebnisses können wir uns nun auf die Feiertage konzentrieren. Mit den Facetten des Tarifergebnisses selbst werden wir uns im Klartext Januar/Februar 2024 befassen.

Euch und euren Familien wünscht die DSTG-Landesleitung ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2024. Bleibt gesund!


05.12.2023 - DANKE an alle Teilnehmer unseres Protestmarsches durch Mainz!

Über 1.000 Kolleginnen und Kollegen sind unserem Protest und Streikaufruf gefolgt! Neuer DSTG-Rekord!

Wir hoffen ihr seid alle trotz der schlechten Witterung wieder gesund heimgekommen!

Bildimpressionen findet ihr hier!

WIR waren da!

WIR waren laut!

WIR waren viele!

WIR kommen wieder, wenn die 3te Runde zu keinem Ergebnis führt!


03.11.2023 - 2. Tarifrunde

Auch diese brachte leider kein Ergebnis.

Jetzt gilt es, bitte unterstützt die kommenden Aktionen des dbb landesbund rheinland-pfalz und der DSTG Rheinland-Pfalz.

#dstg #tarifverhandlungen #dbb


08.11.2023 - 2. Tarifrunde

Es ist Zeit unseren Protest auf die Straße zu bringen!!!

Sehen wir uns in Mainz?

#dstg #tarifverhandlungen #dbb


26.10.2023 - Auftakt der Tarifrunde

Zum Auftakt der Einkommensrunde 2023 haben unsere Vertreter der DSTG lautstark und regenfest demonstriert. Unseren Forderungen wurde nicht nur vor Ort in Berlin und Bremen Ausdruck verliehen, wir zeigten uns auch vor zahlreichen TV- und Rundfunkmedien in höchst kämpferischer Stimmung.

So könnt auch ihr unterstützen: Lasst uns gemeinsam die Stimme erheben! Teilt, liked und kommentiert unsere Aktionen zur Tarifrunde auf Social Media, um so eure Zustimmung zu bekunden und die Sichtbarkeit der Posts weiter zu erhöhen.

Schließt euch unseren Demos an und engagiert euch in Gesprächen mit Politikern. Jede Tat hat Gewicht und bekräftigt unsere Forderung!

Leider wurde die erste Verhandlungsrunde ohne Angebot der TDL abgebrochen. Die zweite Verhandlungsrunde findet am 2./3. November 2023 in Potsdam statt

#dstg #tarifverhandlungen #dbb


19.10.2023 - Landesjugendausschuss 2023

Vom 18. bis 19.10. fand in Trier der diesjährige Landesjugendausschuss statt.
Insgesamt 19 Delegierte aus ganz RLP waren vor Ort.

Zuerst einmal möchten wir uns erneut bei Patrick Groß für seine Arbeit als Landesjugendleiter bedanken! Als neue Landesjugendleiterin wird Vanessa Merl seine Aufgaben zukünftig übernehmen.

Außerdem wurden im Rahmen der Nachwahlen Dana Silbernagel und Michaela Gruber in die LJL gewählt.

Neben dem Bericht der LJL fand auch ein reger Austausch zwischen den Delegierten aus den verschiedenen Ortsverbänden statt. Aber auch Elisabeth Gromotka von der dbb jugend rlp und Claudia Rüdell aus der Landesleitung DSTG Rheinland-Pfalz waren Teil des ersten Tages und berichteten über Geschehenes des vergangenen Jahres.

Der Abend wurde mit Bowling und Burgern verbracht.

Der zweite Tag startete mit einem sehr erfolgreichen Workshop über Themen wie Mitgliederwerbung, Werbemittel, aber auch über mögliche Aktionen im Ortsverband, Aktionen der LJL und eure Erwartungen an uns als LJL‼

Neben einigen Kooperationspartnern, war auch Philipp Benzkirch von der BJAV zu Gast und berichtete.

Außerdem kam uns Jens Vernia, u.a. stellv. Bundesvorsitzender, in Trier besuchen und gab uns Input zu den kommenden Tarifverhandlungen.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden für den erfolgreichen LJA und nehmen viele Themen für unsere zukünftige Arbeit mit.

#ohneeuchkeinwir #trier #dstgjugend #workshop #aktionen #tarifverhandlungen


11.10.2023 - dbb legt die Forderungen für die Tarifrunde zum TV-L 2023 fest.

Wir fordern 10,5 %, mind. 500 € (Azubis 200 €) bei einer Laufzeit von 12 Monaten und unbefristete Übernahme der Auszubildenden.

Die erste Tarifrunde findet am 26.10.2023 statt.

Jetzt seid ihr gefragt: Unterstützt uns, um den mehr als berechtigten Forderungen in den kommenden Tarifverhandlungen kräftig Nachdruck zu verleihen. Nur gemeinsam können wir auf die Politik einwirken und die Forderung auf angemessene Bezahlung durchsetzen – in einer Zeit von anhaltender Inflation umso wichtiger.

Lasst uns gemeinsam die Stimme erheben! Teilt, liked, kommentiert unsere Aktionen zur Tariferhöhung auf Social Media, um so eure Zustimmung zu bekunden und die Sichtbarkeit der Posts weiter zu erhöhen. Werdet aktiv auf Demos, engagiert euch in Gesprächen mit Politiker. Jede Tat hat Gewicht und bekräftigt unsere Forderung.


27.09.2023 - Sitzung der DSTG-Landesfrauenvertretung

Der erste Sitzungstag der DSTG Landesfrauenvertretung ist erfolgreich beendet worden.
Wiedergewählt wurden Melanie Schreyer (Vorsitzende) und Melanie Mahlberg (Stellvertreterin). Neu im Vorstand ist Kirsten Lötsch (Stellvertreterin). Verabschiedet haben wir uns von Jenny Schmadel, die sich nicht mehr zur Wahl gestellt hat.


Abschluss der bundesweiten dbb-Regionalkonferenzen in Mainz

Am 21.09.2023 fand in Mainz die sechste und letzte Regionalkonferenz des dbb beamtenbund und tarifunion in Vorbereitung auf die TV-L-Einkommensrunde statt. Vertreterinnen und Vertreter der DSTG Rheinland-Pfalz, DSTG Saar und DSTG Hessen tauschten mit Volker Geyer (dbb-Fachvorstand Tarifpolitik) und Vertreter/innen anderer dbb-Fachgewerkschaften Forderungen zur anstehenden Tarifrunde aus und sammelten Ideen zu möglichen Aktionen.

Die Hauptforderung war ganz klar: Ein deutliches Plus muss in den Portemonnaies der Beschäftigten der Länder ankommen!

Das werden wir nur gemeinsam erreichen können.

wir. für euch. und nur gemeinsam!


05.07.2023 - Gewerkschaftstag 2023

Unter dem Motto "Nicht einfach, sondern richtig machen!" fand am 04. und 05. Juli ein erfolgreicher 24. Steuer-Gewerkschaftstag in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz statt.

Nach dem Geschäftsbericht von unserem Vorsitzenden Stefan Bayer und der Entlastung des Vorstands wurde sowohl die neue Landesleitung als auch der Landesverbandsvorstand einstimmig von den 92 Delegierten gewählt.

Am Nachmittag erreichte der Gewerkschaftstag seinen Höhepunkt mit der öffentlichen Veranstaltung. Jens Vernia begrüßte zahlreiche Gäste in der imposanten Rhein-Mosel-Halle. Auch die Bürgermeisterin der Stadt Koblenz, Ulrike Mohrs, hieß unsere Gäste herzlich willkommen. Die Grußworte der dbb Landesvorsitzenden Lilli Lenz und des DSTG Bundesvorsitzenden Florian Köbler folgten. Anschließend hielt unser Landesvorsitzender der DSTG Rheinland-Pfalz eine beeindruckende Rede zur aktuellen Personalsituation in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung. Er forderte die Finanzministerin Doris Ahnen dazu auf, sofortige Maßnahmen zu ergreifen und präsentierte einige Lösungsvorschläge. Die Standing Ovations des Publikums machten deutlich, dass dringend Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen!

In der darauffolgenden Rede verkündete Finanzministerin Doris Ahnen weitere Einstellungsermächtigungen zur Entlastung der Bewertungsstellen sowie zur Verstärkung der Beihilfe. Außerdem gab sie bekannt, dass ab dem 1. Juli 2024 Anwärter mit Tablets ausgestattet werden. Dies sind doch mal positive Neuigkeiten!

Den Tag ließen die Delegierten bei einer abendlichen Schifffahrt mit köstlichem Essen, erfrischenden Drinks und Musik Revue passieren. Ein gelungener Abschluss!

Am nächsten Tag wurde der Weg der zukünftigen Gewerkschaftsarbeit geebnet. Die Delegierten stimmten über Satzungsänderungen, Leitanträge und ca. 60 weitere Anträge ab. Damit wurde der 24. Steuer-Gewerkschaftstag erfolgreich beendet.

Wir möchten uns bei allen Teilnehmern für diese großartige Veranstaltung bedanken und freuen uns schon jetzt auf den nächsten Gewerkschaftstag! Gemeinsam sind wir stark!

Bilder: Sebastian Görner (www.sgoerner.de/)



TVöD/TV-L: Voller Inflationsausgleich in Elternzeit für Tarifbeschäftigte!

Mit Urteil vom 16. April 2024 (Aktenzeichen 3 Ca 2231/23) hat das Arbeitsgericht Essen im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, dass die Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit nicht gekürzt werden dürfen. Der Entscheidung lag die Rechtslage des TVöD zugrunde. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist zugelassen.

Gleichwohl sollten Tarifbeschäftigte schnellstmöglich ihre Ansprüche sichern!

Der dbb beamtenbund und tarifunion stellt einen Musterantrag zur Verfügung, der im Downloadbereich unserer App abgerufen werden kann.

Die Arbeitgeberin gewährte der Klägerin, deren Arbeitsverhältnis dem TVöD unterfällt, im Jahr 2023 (vollständige Freistellung aufgrund von Elternzeit) keine Inflationsausgleichszahlungen, im Januar und Februar 2024 nur gemäß ihrer Teilzeitquote (während der Elternzeit). Das Arbeitsgericht Essen urteilte, dass der Klägerin auch während ihrer Elternzeit die vollen Inflationsausgleichszahlungen zustanden. Der volle Anspruch bestehe sowohl in der Zeit, in der die Klägerin nicht bei der Beklagten tätig war, als auch in der Zeit, in der sie in Teilzeit tätig war.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann dies gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die Ansprüche auf Inflationsausgleich aus entsprechenden Tarifverträgen, etwa den TV-L der Landesbeschäftigten, haben.

Schnell handeln!

Insofern sollten vorsorglich zurückliegend wie künftige Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

Tarifliche Ausschlussfrist!

Sowohl im Bereich des TVöD, als auch beim TV-L gilt die sechsmonatige Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeits-, Ausbildungs- beziehungsweise Praktikantenverhältnis ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs.

Die rechtlichen Erwägungen

Die Nichtberücksichtigung der Personen in Elternzeit verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, der Tarifvertrag Inflationsausgleich zwischen dbb, Bund und kommunaler Arbeitgebervereinigung sei insoweit unwirksam.

Der Arbeitgeber berief sich auf den Tarifvertrag, wonach nur dann ein Anspruch besteht, wenn man im maßgeblichen Zeitraum Arbeitsentgelt erzielt hat. Der Ausschluss von Eltern in Elternzeit sei zudem von der Tarifautonomie gedeckt.

Das Gericht sah das anders: Es bestehe kein sachlich nachvollziehbarer Grund, Beschäftigte in Elternzeit schlechter zu stellen als beispielsweise Beschäftigte, die Kinderkrankengeld beziehen oder Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben, auch wenn dieser aufgrund der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird, da auch diese Beschäftigten keinerlei finanzielle Leistungen vom Arbeitgeber beziehen.

Der Beamtenbereich

Im Beamtenbereich stellt sich die rechtliche Lage etwas anders dar und wird derzeit geprüft. Hier droht nicht die sechsmonatige Ausschlussfrist, die für den Tarifbereich gilt. Wir werden weiter berichten.

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